Gedankenbeispiel
Ein Café erwägt eine Umstellung, kennt aber seinen endgültigen Jahresumsatz noch nicht.
Es kann Geräte und Unterlagen erfassen, ohne einen Kauf als gesetzlich unvermeidbar darzustellen. Die offene Umsatzfrage erhält einen eigenen Prüfpunkt.
Was du vorbereiten kannst
- Erstelle eine Bestandsliste und kennzeichne fehlende Unterlagen.
- Sammle offene steuerliche Fragen getrennt von technischen Wünschen.
- Lege einen internen Prüftermin fest und dokumentiere, welche Quelle dann erneut gelesen werden soll.
Der nächste sinnvolle Schritt ist die Klärung der offenen Grundlage, nicht automatisch die Bestellung einer Kasse.
Arbeitsblatt zum MitnehmenDen Entwurf richtig einordnen
Der Entwurf richtet sich an Steuerpflichtige mit einem Gewerbebetrieb, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Umsatzangabe allein entscheidet deshalb noch nicht über seinen Anwendungsbereich.
Der Regierungsentwurf sieht eine elektronische Kassenpflicht grundsätzlich ab 2028 bei einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr vor. Er verweist dabei ausdrücklich auf die Umsatzdefinition in § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG.
Eine Ausnahme ist für Steuerpflichtige vorgesehen, die Bargeld annehmen und weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Kalenderjahr erzielen. Wer ausschließlich Kartenzahlung annimmt, kann deshalb aus null Euro Barumsatz keine automatische Ausnahme ableiten.
Der Entwurf allein löst heute keine Anschaffungsfrist aus.
Grenzen & offene Fragen