Vorbereitung auf mögliche Änderungen
Was lässt sich schon heute vorbereiten, während das Gesetzgebungsverfahren noch offen ist? Diese vier Schritte helfen dir, Bestand, Unterlagen und offene Fragen zu sortieren.
Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Arbeitsblatt zum Mitnehmen
Du überlegst, wegen der angekündigten Änderungen Technik zu ersetzen. Halte Bestand, Annahmen und Entscheidungen getrennt fest.
Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.
Vorhandene Technik erfassen.
BeispielBestand: Kasse A ist vorhanden; Anbieter soll die aktuellen Funktionen am Gerät zeigen.
Deine NotizenUnterlagen für die Steuerberatung sammeln.
BeispielUnterlagen: Jahresabschluss 2025 vorhanden; laufende Jahreswerte sind vorläufig und werden nicht als Abschluss behandelt.
Deine NotizenDen Gesetzesstand erneut prüfen.
BeispielAnnahme: Der Entwurf könnte sich ändern. Vor einer darauf gestützten Bestellung den amtlichen Stand erneut prüfen.
Deine Notizen
Das nimmst du mit
Eine Entscheidungsvorlage: vorhandene Technik, belegte Angaben, offene Annahmen und der nächste Prüfpunkt. Daraus folgt keine Kaufpflicht.
Für dein Gespräch
Deine heutige Kassenführung prüfen.
Wer bereits eine elektronische Kasse nutzt, sollte TSE, Belege, Aufzeichnungen und Meldung nicht bis 2028 aufschieben.
Vorhandene Technik erfassen.
Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche Geräte und Verträge bereits vorhanden sind. Ein Neukauf lässt sich aus dem Entwurf allein nicht ableiten.
Unterlagen für die Steuerberatung sammeln.
Halte Unternehmensstruktur, Standorte und die verfügbaren Jahresunterlagen bereit. Trenne abgeschlossene Werte von Schätzungen.
Den Gesetzesstand erneut prüfen.
Bevor du eine Entscheidung auf eine geplante Frist stützt, schau in die aktuellen amtlichen Veröffentlichungen.
Amtliche Quellen
- Regierungsentwurf · 09.10.2026Bundesrat-Drucksache 585/26: Zweites Kassengesetz
- Geltendes Recht§ 146a Abgabenordnung
Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.
Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.